Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

I. Allgemeines
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende und ergänzende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit uns dürfen auf Dritte nicht übertragen werden.

II. Preise und Versand
Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrabgaben und Verpackung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Innerhalb Deutschlands werden pro Sendung Versandkosten wie folgt berechnet: Bei einem Nettowarenwert bis 180,00 Euro: 5,90 Euro, bei einem Warenwert über 180,– Euro ist die Sendung frachtfrei. Bei einer Erhöhung der Versandkosten des Paketdienstleisters behalten wir uns eine Anpassung vor. Teillieferungen erfolgen portofrei. Für Nachnahmesendungen erheben wir eine Gebühr von 7,60 Euro. Für vom Käufer beauftragte Expresslieferungen wird ein Aufpreis berechnet.

III. Lieferung, Abnahme und Gefahrenübergang
Lieferungen werden so zügig wie möglich ausgeführt. Angaben von Lieferfristen bleiben jedoch unverbindlich, solange sie nicht schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Teillieferungen sowie handelsübliche Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig. Wir wählen Verpackung, Versandweg und Versandart nach eigenem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über.

IV. Zahlung
Innerhalb Deutschlands ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen mit 3 % Skonto innerhalb von sieben Tagen, mit 2 % Skonto innerhalb von 15 Tagen sowie ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsdatum zahlbar, bei vereinbartem SEPA-Basislastschriftverfahren werden alle fälligen Außenstände des Monats frühestens am 3. Arbeitstag des Folgemonats eingezogen (Pre-Notification). Bei einer Lieferung per Nachnahme wird kein Skonto gewährt. Eine Skontogewährung ha t den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungsverzug hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Bei Verzug ist der offene Betrag mit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen und wir sind berechtigt, bei Folgelieferungen Vorkasse zu verlangen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind nur wegen von uns anerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen des Käufers statthaft.

V. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche, wie für die unter Eigentumsvorbehalt geliefertern Waren. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Entsprechendes gilt auch in Ansehung der gemäß nachfolgendem Satz abgetretenen Forderungen. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüchen gegen seine Kunden an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, sind wir berechtigt zu verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt; außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Verarbeitung und Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.

VI. Gewährleistung
Mängelrügen sind unverzüglich nach Erhalt der Lieferung uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln sind Mängelrügen unverzüglich nach Kenntnis des Mangels schriftlich geltend zu machen. Sollten unsere Waren fehlerhaft sein, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Unser Recht, die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Im Falle der Ersatzlieferung sind die mangelhaften Waren auf unser Verlangen nach Rücksprache mit unserer Retourenabteilung zurückzusenden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl die Vergütung für die mangelhaften Waren zu mindern oder von dem Vertrag insoweit zurückzutreten, als die Ware mangelhaft ist. Für das Rücktrittsrecht und die Minderung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist ein wesentlicher Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Waren beeinträchtigt auf ein Verschulden unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen, kann der Kunde Schadensersatz nach Maßgabe des Abschnitts dieser AGB mit der Überschrift “Haftung” verlangen.

VII. Umtausch und Rücksendungen mangelfreier Waren
Ein Umtausch mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich aus Kulanz im Einzelfall und nur bei unbenutzter Ware in der Original-Verpackung. Nicht mehr aktuelle Ware bzw. Verpackungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, Rücksendungen abzulehnen. Akzeptieren wir Retouren, die nicht den Rücksendebedingungen entsprechen, behalten wir uns vor, für die Bearbeitung der Retoure ein Entgelt in Höhe von 30 % des Nettowarenwertes der Retoure zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Maß- und Sonderausführungen sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

VIII. Haftung
Wir haften auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen: Wir haften soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für: (1) Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, (2) Schäden die auf ein schwerwiegendes Organisationsverschulden unsererseits zurückzuführen sind, (3) Schäden die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder die durch arglistiges Verschweigen eines Mangels unsererseits entstehen, (4) die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir, wenn keiner der unter (1) bis einschließlich (4) genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

IX. Händlerpflichten
Die nach der EU-Medizinprodukteverordnung geltenden Vorgaben zu Händlerpflichten und dem Zusammenwirken der Wirtschaftsakteure in der Lieferkette (Nähere Informationen finden Sie auch auf portal.ofa24.de/mdr) sind Bestandteil der zwischen dem Käufer und der Ofa Bamberg GmbH vereinbarten vertraglichen Rechte und Pflichten.

X. Höhere Gewalt
Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungspflichten

XI. Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungspflicht gilt. Insbesondere – aber nicht nur – Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß (1) bis einschließlich (4) des Abschnitts: “Haftung” verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

XII. Datenschutz
Alle Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Ofa Bamberg GmbH finden Sie unter: https://www.ofa.de/datenschutz.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Bamberg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bamberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG).

 

Stand: 01.01.2023